Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt geändert am: 1. Oktober 2016
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der 3D-Zeitschrift GmbH, Dachsteinstr 66, 83373 Taching aa. See (im Folgenden „3DZ“ genannt) und Ihnen als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (im Folgenden„Kunde“ genannt) über die Nutzung der von 3DZ angebotenen Produkte und Leistungen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Es sind prinzipiell fünf Leistungskategorien von 3DZ zu unterscheiden:
Der „3DZ.Editor“ stellt eine von 3DZ entwickelte internetbasierte Softwarelösung dar, die dem Kunden die Erstellung und Bearbeitung von digitalen Publikationen, sowie deren anschließenden Export in verschiedene Formate ermöglicht.
Der „Smarticle Clipper“ ist ebenfalls eine internetbasierte Softwarelösung. Sie ermöglicht dem Kunden die Erstellung und Bearbeitung von digitalen Publikationen, insbesondere bei gleichzeitiger Optimierung der Publikationen für Mobilgeräte, sowie deren anschließenden Export in verschiedene Formate.
„keosk.“ stellt eine von 3DZ entwickelte und betriebene Vertriebsplattform dar, die sowohl im Internet unter http://www.keosk.deals auch über die keosk-App auf mobilen Endgeräten (im Folgenden gemeinsam als „keosk“ bezeichnet) verfügbar ist, und es dem Kunden ermöglicht die mit dem 3DZ.Editor und/oder dem Smarticle Clipper erstellten Publikationenzu verbreiten.
„3DZ.App“ umfasst die Erstellung individueller Apps, in die der Kunde Publikationen einbinden kann („3DZ.App“) und die anschließende, befristete Bereitstellung dieser Apps.
Unter „3DZ.Strategieberatung“ fällt die Erstellung individueller Softwarelösungen und die individuelle Beratung im Zusammenhang mit dem digitalen Vertrieb von Publikationen („3DZ.Strategieberatung“).
Soweit sich einzelne Klauseln oder Abschnitte in diesen AGB explizit nur auf eine dieser Produkt- oder Dienstleistungskategorien beziehen, gelten die jeweiligen Klauseln und Abschnitte nur für diese.
1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen 3DZ und den Kunden über die von 3DZ angebotenen Produkte und Leistungen, die im Geltungszeitraum dieser AGB zustande kommen. Die Ziffern 2 bis 7 dieser AGB gelten jeweils nur im Hinblick auf die fraglichen Leistungen.
1.2 Der Leistungsumfang, die dem Kunden zur Verfügung stehenden Funktionalitäten sowie die hierfür zu entrichtende Vergütung richten sich nach dem jeweiligen seitens 3DZ unterbreiteten und vom Kunden angenommenen individuellen Angebots gemäß Ziffer 1.6 dieser AGB („Angebot“) sowie nach der jeweils anwendbaren und im Moment des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibungen können im Internet unter www.Smarticle.com abgerufen werden. Ergänzend gelten diese AGB, soweit sie wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden.
1.3 Soweit die jeweils anwendbare Leistungsbeschreibung den Inhalten dieser AGB widerspricht, gelten die AGB. Soweit der Inhalt des Angebots den Inhalten dieser AGB oder der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung widerspricht, gilt der Inhalt des Angebots. Die kollidierenden Klauseln dieser AGB sowie Angaben in der Leistungsbeschreibung finden dann keine Anwendung.
1.4 Diese AGB von 3DZ gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, 3DZ hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch, wenn 3DZ in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.5 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB existieren nicht.
1.6 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und 3DZ kommt durch Unterbreitung einesindividuellen Angebots von 3DZ und die spätere, auf ein solches Angebot bezogene Annahme durch den Kunden zustande („Vertragsschluss“). Sämtliche Angaben von 3DZ in Werbematerialien oder auf der Webseite sind unverbindlich und stellen auch kein Angebot an den Kunden dar.
2 Leistungsumfang 3DZ.Editor
2.1 3DZ.Editor ermöglicht es dem Kunden, seine Publikation im PDF-Format hochzuladen und eigenständig in drei unterschiedlichen Ausstattungsvarianten („Replica“, „Enhanced Replica“ und „Digital Only“) zu bearbeiten und sie anschließend inverschiedene Vertriebskanäle (vgl. Ziffer 4 dieser AGB) zu exportieren. Die vom Kunden erstellten Publikationen werden auf dem Server von 3DZ gespeichert.
2.2 3DZ ermöglicht dem Kunden die Nutzung von 3DZ.Editor über das Internet. Der Zugriff auf 3DZ.Editor erfolgt ausschließlich über den Internetbrowser des Kunden sowie über Telekommunikationsmittel. 3DZ.Editor verbleibt auf den Servern von 3DZ. Der Kunde erhält keine Programmkopie von 3DZ.Editor.
2.3 Die gesamte Produktion der digitalen Publikationen (insbesondere die Aufbereitung der PDF-Daten gemäß der „3DZ PDF-Richtlinien“ sowie deren Umwandlung und Anreicherung mit weiteren Inhalten und Funktionen) wird vom Kunden selbstständig vorgenommen. Gegen eine zusätzliche Vergütung kann der Kunde auch 3DZ damit beauftragen, die digitalen Publikationen zu produzieren.
2.4 Im Anschluss kann der Kunde die final editierte Publikation exportieren. Insoweit gelten die jeweils anwendbaren Leistungs- bzw. Prozessbeschreibungen.
2.5 3DZ räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages befristete und nicht übertragbare Recht ein, 3DZ.Editor gemäß den Bestimmungen dieser AGB sowie sämtlicher weiterer Bestimmungen, auf welche diese AGB Bezug nehmen, zu nutzen. Der Kunde erwirbt kein Anrecht auf den Quellcode.
2.6 Der Kunde räumt 3DZ das Recht ein, das von ihm mit 3DZ.Editor bearbeitete Ausgangsmaterial sowie die mit der Software erstellten Publikationen zu vervielfältigen und anderweitig verwerten und bearbeiten zu dürfen, soweit dies für die Erbringung der im Einzelfall geschuldeten Leistungen sowie zur Durchführung von Wartungs- und Datensicherungsmaßnahmen erforderlich ist.
3 Leistungsumfang Smarticle Clipper / Freigabe durch den Kunden
3.1 Smarticle Clipper ermöglicht die Erstellung und anschließende Exportierung von auf die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimierten Publikationen (nachfolgend „Smarticle-Publikation“ genannt).
3.2 Dabei lädt der Kunde seine Publikation im PDF-Format zunächst in den Smarticle Clipper hoch (nachfolgend „Ausgangsformat“ genannt). Der Kunde kann die Bilder, Texte und Werbeanzeigen (nachfolgend „Artikelinhalte“ genannt) dann in die Smarticle-Publikation übernehmen und bearbeiten. Teilweise findet auch eine automatisierte Bearbeitung statt. Anschließend werden die Artikelinhalte in einer von 3DZ gehosteten Artikeldatenbank abgespeichert. Die in der Artikeldatenbank gespeicherten Artikelinhalte können sodann als Smarticle-Publikation neu zusammengesetzt werden.
3.3 Im Anschluss kann der Kunde die Smarticle-Publikation exportieren bzw. anzeigen lassen. Welche Möglichkeiten insoweit bestehen, entnehmen Sie bitte aus dem Angebot bzw. der jeweils anwendbaren Leistungs- oder Prozessbeschreibung. Die vom Kunden erstellten Smarticle-Publikationen werden auf dem Server von 3DZ gespeichert.
3.4 Bevor die Smarticle-Publikation für den Export freigeschaltet wird, muss der Kunde diese durch eindeutige Erklärung freigeben. Wie die Freigabe zu erteilen ist, entnehmen Sie bitte den jeweils anwendbaren Leistungs- oder Prozessbeschreibungen. Ohne eine Freigabe durch den Kunden ist 3DZ weder verpflichtet noch berechtigt, die Smarticle-Publikation freizuschalten oder online zugänglich zu machen.
3.5 Statt einer Freigabe kann der Kunde etwaige Bild- oder Textkorrekturen in einer Korrekturschleife an 3DZ zurückmelden soweit der Kunde die entsprechende Leistung beauftragt hat. 3DZ hat dafür eine spezielle Eingabemaske eingerichtet, in die der Kunde derartige Änderungen eintragen kann. 3DZ arbeitet diese dann ein und fordert den Kunden im Anschluss erneut zur Freigabe der überarbeiteten Smarticle-Publikation auf.
3.6 3DZ bereitet die Artikelinhalte alleine im Auftrag und im Namen des Kunden auf. Auch die auf die Freischaltung und ggf. Veröffentlichung erfolgt alleine im Auftrag und im Namen des Kunden. 3DZ erbringt lediglich technische Unterstützungsleistungen. 3DZ wird die Artikelinhalte, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen und Beschreibungen im Vertrag mit dem Kunden, nicht bearbeiten, korrigieren oder in sonstiger Weise nutzen oder anpassen. Insbesondere nimmt 3DZ keine manuelle inhaltliche oder darstellerische Prüfung der vom Kunden hochgeladenen Artikelinhalte vor. Der Kunde bleibt stets für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte alleine verantwortlich (vgl. Ziffer 11 dieser AGB).
3.7 Der Kunde räumt 3DZ das Recht ein, das von ihm mit Smarticle Clipper bearbeitete Ausgangsmaterial sowie die mit der Software erstellten Publikationen zu vervielfältigen und anderweitig verwerten und bearbeiten zu dürfen, soweit dies für die Erbringung der im Einzelfall geschuldeten Leistungen sowie zur Durchführung von Wartungs- und Datensicherungsmaßnahmen erforderlich ist. Der Kundegarantiert über die erforderlichen Rechte zu verfügen (vgl. Ziffer 14 dieser AGB).
4 Leistungsumfang keosk / anderweitiger Vertrieb erstellter Publikationen
4.1 Mit 3DZ.Editor und/oder Smarticle Clipper erstellte Publikationen können in keosk eingestellt und an Endkunden vertrieben werden.
Gegebenenfalls können die Publikationen als „Weblink“ und/oder als „Webexport“exportiert werden. Im Falle des Exports als Weblink, verbleiben die Publikationen während der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 19 auf den Servern von 3DZ gehostet und können als Hyperlink in die eigene Webpräsenz des Kunden eingebunden werden. Im Falle des Webexports kann der Kunde die jeweilige Publikation vollständig herunterladen bzw. auf einen eigenen Server hochladen und anschließend sowohl in seine eigene oder eine anderweitige Webpräsenz einbinden als auchüber eigene Accounts im iTunes-, Google Play- oder Kindle Fire-Store (im Folgenden „Drittanbieter-Stores“ genannt) vertreiben. Optional kann dieser Dienst bzw. die Administration der jeweiligen Store-Accounts auch von 3DZ gegen zusätzlicheVergütung erbracht werden. Bezüglich der Einzelheiten gelten die Regelungen in der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung oder Angebot.
4.2 Die Preisgestaltung gegenüber dem Endkunden und Zahlungsabwicklung erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser AGB.
4.3 In sämtlichen Fällen erfolgt keine inhaltliche oder darstellerische Prüfung der vom Kunden erstellten Publikationen durch 3DZ. Der Kunde bleibt stets für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte alleine verantwortlich (vgl. Ziffer 14 dieser AGB).
5 Zusatzleistungen zu 3DZ.Editor, Smarticle Clipper und keosk.
5.1 Über die Basisnutzung von 3DZ.Editor, Smarticle Clipper und keosk hinausgehend kann der Kunde gesondert zu vergütende Zusatzleistungen und Zusatzfunktionalitäten in Anspruch nehmen.
5.2 Eine Übersicht der Zusatzleistungen und Zusatzfunktionalitäten sowie deren Leistungsbeschreibungen können im Internet unter www.3DZ.comeingesehen werden. Der Kunde kann auch um ein individuelles Angebot bitten.
6 Leistungsumfang 3DZ.App
6.1 Auf gesonderte Beauftragung des Kunden stellt 3DZ ihm zeitlich befristet eine Appfür iOS, Android und Kindle Fire oder – sofern verfügbar – eine andere Plattform zur Verfügung, die der Kunde an seine Nutzer verbreiten kann. Die möglichen Varianten der App ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die App ermöglicht ihren Nutzern den Erwerb der vom Kunden mittels 3DZ.Editor erstellten und auf den Servern von 3DZ gehosteten Publikationen in allen drei Ausstattungsvarianten unmittelbar über die App (In-App-Erwerb). Über eine Premium-App können auch Smarticle-Publikationen erworben werden.
6.2 3DZ übergibt dem jeweiligen Store-Betreiber die entwickelte App. Die App wird von dem jeweiligen Store-Anbieter (z. B. Apple, Google oder Amazon) gehostet. Die in der App erwerbbaren und mittels der Software erstellten Publikationen sind auf den Servern von 3DZ gehostet (vgl. Ziffer 13.1 dieser AGB).
6.3 Optional verwaltet 3DZ die App gegen zusätzliche Vergütung (siehe Ziffer 8.6 dieser AGB). Hierzu gehört unter anderem (i) das Einpflegen mittels der Software neu erstellter Publikationen in die App sowie (ii) die erforderliche Wartung und Anpassung der App aufgrund von Updates am jeweiligen der App zugrunde liegenden Betriebssystem.
6.4 Ungeachtet dessen, ob die Verwaltung der App im Einzelfall durch den Kundenoder durch 3DZ erfolgt, ist der Kunde alleine für die Erfüllung sämtlicher im Zusammenhang mit der App stehenden rechtlichen Pflichten (z. B. Impressumspflichten, Pflicht zur Erstellung und Bereithaltung einer Datenschutzerklärung, fernabsatzrechtliche Informationspflichten usw.) verantwortlich.
6.5 3DZ räumt dem Kunden das einfache (das heißt nicht ausschließliche), zeitlichauf die Laufzeit des Vertrags mit 3DZ beschränkte, räumlich unbeschränkte und nicht übertragbare Recht ein, die für ihn erstellte App gemäß den Bestimmungendes zwischen dem Kunden und 3DZ bestehenden Vertrags zu nutzen. Der Kundeerwirbt kein Anrecht auf den Quellcode.
7 Leistungsumfang 3DZ.Innovationsberatung
7.1 3DZ erbringt für den Kunden auf gesonderte Beauftragung Leistungen zur Erstellung individueller Softwarelösungen und individuelle Beratung im Zusammenhang mit dem digitalen Vertrieb von Publikationen.
7.2 Der Leistungsumfang sowie die zu entrichtende Vergütung im Einzelfall richtensich nach dem Vertrag mit dem Kunden.
8 Vergütung
8.1 Die zu entrichtende Vergütung im Einzelfall richtet sich nach den Regelungen der Ziffern 1.2 bis 1.6 dieser AGB.
8.2 Die Basisnutzung von 3DZ.Editor erfolgt grundsätzlich ohne feste Vergütung. 3DZ behält einen im jeweiligen Angebot festgehaltenen Prozentsatz vom Bruttoumsatzvon allen in keosk verkauften Titeln des Kunden ein.
8.3 Falls der Kunde seine Publikationen entgeltfrei in keosk anbietet, fallen abweichend von Ziffer 8.2 Gebühren für die Nutzung von 3DZ.Editor pro Erstellung einer Publikation an (nachfolgend „Ausgabenlizenzen“ genannt), diese Gebühren richten sich nach der Ausstattungsvariante. Die Höhe der Ausgabenlizenzen istdem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
8.4 Falls der Kunde seine Publikation entgeltfrei oder gegen Entgelt gemäß Ziffer 4.2 dieser AGB in Drittanbieter-Stores oder seiner eigenen oder einer anderen Webpräsenz anbietet oder anderweitig öffentlich zugänglich macht, fallen die Ausgabenlizenzen ebenfalls an.
8.5 Die Höhe der Vergütung für eine Smarticle-Publikation ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Auf Wunsch des Kunden übernimmt 3DZ die vollständige Erstellung von Smarticle-Publikationen („Full Service Clipping“); hierfür muss eine zusätzliche Lizenz erworben werden.8.6 Soweit das jeweilige Angebot keine abweichende Regelung enthält, erfolgt die initiale Erstellung einer individuellen App gemäß Ziffer 6 dieser AGB gegen eine einmalige Setup-Gebühr; die Gebühr fällt dabei je Betriebssystem an. Für die Verwaltung und weitere Bereitstellung der App durch 3DZ fällt eine jährliche Gebühr abhängig von der Ausstattungsvariante der App (Standard oder Premium) an; diese ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die jeweilige Höhe der anfallenden Gebühren ist den jeweils anwendbaren und im Moment des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibungen bzw. dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
8.7 Für die Einbindung erstellter Publikationen in die individuellen Apps sind Magazingebühren zu zahlen, Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot.
9 Preisgestaltung gegenüber dem Endkunden / Zahlungsabwicklung
9.1 Dem Kunden ist die Preisgestaltung für den Verkauf seiner digitalen Publikationen in keosk seitens 3DZ grundsätzlich im Rahmen der Apple Price Tiers freigestellt.
9.2 Falls der Kunde ein Entgelt für seine Publikationen verlangt, wird der über keoskoder durch Variante der 3DZ.Apps generierte Umsatz 3DZ von den Zahlungsdiensten bzw. Drittanbieter-Stores gutgeschrieben. 3DZ behält den im Angebotvereinbarten Prozentsatz des Umsatzes ein. Der übrige Betrag wird an den jeweiligen Kunden ausgekehrt.
9.3 Die über keosk generierten Umsätze werden quartalsweise von 3DZ abgerechnet und dem Kunden anteilig überwiesen. Zusätzlich kann sich der Kunde eine Abrechnung als CSV-Export von 3DZ downloaden.
9.4 Je nach Plattform und Abrechnungsmodell können dabei auch zusätzliche Kosten für die Benutzung der Plattform bzw. Abwicklung der Zahlungen anfallen. Unternehmen wie PayPal, Click&Buy, Apple etc. behalten ggf. einen bestimmten Prozentsatz des Umsatzes sowie ggf. zusätzlich die darauf fälligen Steuern/Kosten ein.
9.5 Die Zahlungsabwicklung von unmittelbar über Drittanbieter-Stores (vgl. Ziffer 4.2 dieser AGB) oder über die individuelle App (vgl. Ziffer 6 dieser AGB) verkauften Publikationen erfolgt im Verhältnis zwischen dem jeweiligen Drittanbieter-Store und dem Kunden.
10 Nutzung der Dienste durch den Kunden
10.1 Die Nutzung von 3DZ.Editor, Smarticle Clipper und keosk erfolgt über die Webseite von 3DZ (www.Smarticle.com). 3DZ richtet dem Kunden ein kundenspezifisches Nutzerkonto ein und teilt ihm die entsprechende Benutzerkennung und ein Passwort (Zugangsdaten) mit.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und durch angemessene technische (z. B. Einrichtung einer Firewall) und organisatorische Maßnahmen zu schützen.
10.3 Der Kunde darf die Zugangsdaten nur Mitarbeitern mitteilen, die verpflichtet sind,die Zugangsdaten geheim zu halten und die außerdem berechtigt sind, diejenigen Rechtsgeschäfte für den Kunden vorzunehmen, die über den Account getätigt werden können. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
10.4 Der Kunde muss sich die Handlungen, die über seinen Account vorgenommen werden, zurechnen lassen, insbesondere ist er an über den Account abgegebene Willenserklärungen gebunden. Etwas anderes gilt, falls im jeweiligen Fall für 3DZ offensichtlich erkennbar war, dass nicht der Kunde handelte oder falls der Kunde nachweist, dass die Handlung von einem Dritten vorgenommen worden ist, ohnedass den Kunden ein Verschulden trifft.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, die mit 3DZ.Editor und Smarticle Clipper zu bearbeitenden Dateien vor deren Eingabe bzw. Hochladen in 3DZ.Editor und SmarticleClipper auf Viren oder sonstige schädlichen Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
10.6 Die Nutzung ist nur für die Verwendung durch den Kunden und dessen verbundene Unternehmen i. S. d. §§15 ff AktG für die Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrags zwischen dem Kunden und 3DZ gestattet. Die Verwendung für Leistungen für Dritte ist ausdrücklich untersagt, kann jedoch im Rahmen einesseparaten Kooperationsvertrags geregelt werden.
11 Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden
11.1 Der Kunde ist – soweit zumutbar – zu angemessener Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung gehören insbesondere folgende Leistungen:
11.2 Der Kunde hat zur Nutzung von 3DZ.Editor, Smarticle Clipper und keosk selbst für eine Breitband-Internetanbindung seiner Systeme und die notwendige Software- und Hardwareausstattung (aktueller Internetbrowser, aktuelle Version des Flash-Players, Endgeräte, etc.) zu sorgen.
11.3 Der Kunde hat 3DZ unaufgefordert und unverzüglich die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Materialien (insbesondere die Publikationen, Texte und Grafiken sowie Produktinformationen usw.) sowie alle weiteren Informationen, die sich als erforderlich für die Leistungserbringung erweisen, beizustellen sowie die entsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen und Materialien ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde steht dafür ein, dass die Informationen und Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die Nutzung durch 3DZ einschränken oder ausschließen.
11.4 Sofern auf Wunsch des Kunden bestimmte Materialien oder Software-Anwendungen des Kunden für die Entwicklung genutzt werden sollen, stellt der Kunde diese für die Dauer des Projektes in lizenzierter Form unentgeltlich zur Verfügung.
11.5 Wenn und soweit Mitwirkungsleistungen des Kunden vereinbart oder zwecks Erbringung der Leistungen erforderlich sind (z. B. das Einrichten von Diensten, Leistungsverbindungen und Zugänge sowie Schnittstellen), wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese Mitwirkungsleistungen rechtzeitig erbracht werden.
11.6 Der Kunde erbringt die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Beistellungspflichten unentgeltlich.
12 Betriebszeiten und Verfügbarkeit von keosk
12.1 Die Betriebszeiten des Systems sind Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr.
12.2 3DZ schuldet im Rahmen seiner Einflusssphäre bis zum Übergabepunkt (d. h. der Schnittstelle des von 3DZ betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) eine System-Verfügbarkeit von 98 Prozent im Jahr. Nicht eingerechnet werden dabei aber Ausfallzeiten aufgrund von notwendigen Wartungs- und Pflegearbeiten (vgl. Ziffer 12.3 dieser AGB) und Fällen höherer Gewalt (wie etwa Streik, Krieg und kriegsähnliche Zustände, Terrorismus, Attentate, Sabotageakte, außerordentliche Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen usw.) und sonstigen Ursachen, die 3DZ nicht zu vertreten hat. 3DZ schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Übergabepunkt.
12.3 Der Zugriff auf 3DZ.Editor, Smarticle Clipper und keosk sowie auf die Verarbeitungsergebnisse kann insbesondere wegen Wartung und Pflegearbeiten unterbrochen werden. Soweit möglich, werden diese Arbeiten rechtzeitig vorher auf elektronischem Weg angekündigt.
13 Hosting / Traffic und anfallendes zusätzliches Entgelt
13.1 Alle erstellten Publikationen bleiben für die vereinbarte Vertragslaufzeit auf den Servern von 3DZ gehostet und stehen dort zum Abruf bereit. Zu einer über die Vertragslaufzeit hinausgehenden Speicherung der Publikationen ist 3DZ auch im Falle individueller Apps gemäß Ziffer 6 dieser AGB nicht verpflichtet. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit werden auch die individuellen Apps aus dem Store desjeweiligen Store-Anbieters (z. B. Apple, Google oder Amazon) entfernt.
13.2 Der Kunde räumt 3DZ das Recht ein, die Publikationen des Kunden und die Artikelinhalte zu vervielfältigen und anderweitig verwerten und bearbeiten zu dürfen, soweit dies für die Erbringung der im Einzelfall geschuldeten Leistungen sowie zur Durchführung von Wartungs- und Datensicherungsmaßnahmen erforderlich ist.
13.3 Das Hosting der einzelnen Publikationen, die der Kunde über die Server von 3DZ im Web oder in einer App veröffentlicht, ist folgenden Bestimmungen unterworfen, die jeweils für die gesamte Vertragsdauer gelten:
13.3.1 Dem Kunden stehen ein Traffic-Kontingent von 10 000 Visits und ein Datenvolumen von bis zu 250 MB pro Ausgabe zur Verfügung.
13.3.2 Als Visit gewertet wird jede Öffnung einer auf dem jeweiligen Gerät nicht bereits heruntergeladenen Publikation.
13.3.3 Sollte entweder die in Ziffer 13.3.1 festgelegte Anzahl an Visits oder das dort genannte Datenvolumen ausgeschöpft sein, muss der Kunde zusätzliches Entgeltleisten; das gilt unabhängig davon, ob der Kunde Magazingebühren zahlt oder 3DZ eine Beteiligung am Umsatz erhält. Für jeden weiteren Visit nach Erreichen der Anzahl der Visits oder des Datenvolumens beträgt dieses Entgelt EUR 0,08. Die Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung.
13.3.4 Der Kunde erwirbt nur einen Anspruch darauf, dass 1000 Visits pro Stunde möglich sind. Falls der Kunde mit mehr als 1000 Visits pro Stunde rechnet, muss er 3DZ darüber informieren und eine gesonderte Vereinbarung in Form eines zusätzlichen, kostenpflichtigen Traffic-Kontingents treffen.
13.3.5 Eine Verlängerung des Hostings oder Erhöhung der Visits ist jederzeit gegen Aufpreis möglich.
14 Verantwortlichkeit des Kunden für eigene Inhalte
14.1 Beim Erstellen und Veröffentlichen von digitalen Publikationen mit den von 3DZ angebotenen Produkten und/oder Dienstleistungen ist ausschließlich der Kunde für den Inhalt der Publikation verantwortlich.
14.2 Der Kunde garantiert, mit 3DZ keine Publikationen zu erstellen und zu veröffentlichen, die pornografischen, gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen, beleidigenden, rassistischen oder anderweitig diskriminierenden Inhalt haben.
14.3 Der Kunde garantiert, nur solche Inhalte mit den von 3DZ angebotenen Produkten und/oder Dienstleistungen zu verarbeiten und zu veröffentlichen oder durch 3DZ verarbeiten und veröffentlichen zu lassen, für deren Verarbeitung und Vervielfältigung er die entsprechenden Rechte besitzt. Dies umfasst insbesonderejene Rechte, die notwendig sind um die vom Kunden zur Verfügung gestellten und gemäß Ziffer 3.4 dieser AGB freigegebenen Inhalte rechtmäßig in unter Ziffer 3 dieser AGB (Smarticle Clipper) beschriebenen Weise aufbereiten und im Internetöffentlich zugänglich machen zu können.
14.4 Der Kunde garantiert, dass die Inhalte seiner Publikationen, die er mit den von 3DZ angebotenen Produkten und/oder Dienstleistungen (insbesondere 3DZ.Editor und Smarticle Clipper) erstellt und veröffentlicht oder durch 3DZ erstellen und veröffentlichen lässt, in keinem Staat, in dem die Publikationen bestimmungsgemäß abrufbar sind, gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen und in keinem Staat, in dem die Publikationen bestimmungsgemäß abrufbarsind, gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
14.5 Der Kunde wird 3DZ von allen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung der in dieser Ziffer 14 aufgezählten Pflichten auf erstes Anfordern freistellen und die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen.
14.6 Die Verletzung der in dieser Ziffer 14 enthaltenen Pflichten begründet ein Recht zur außerordentlichen Kündigung für 3DZ.
15 Fehlerbehebung / Servicezeiten
15.1 3DZ ist für den Kunden Mo – Fr 09.00 – 18.00 Uhr MEZ erreichbar (einschließlich für Störungsmeldungen und sonstige Supportanfragen). Ausgenommen hiervonsind gesetzliche Feiertage.
15.2 Der Kunde hat 3DZ eine von ihm bemerkte Störung umgehend zu melden. Der Verantwortungsbereich von 3DZ beginnt mit der Kenntnisnahme der Meldung einer Störung gemäß den in Ziffer 15.1 dieser AGB definierten Servicezeiten. Störungen müssen grundsätzlich durch Anlegen einer Anfrage (Ticket) im 3DZ Support Center, das unter Support abrufbar ist, gemeldet werden.
15.3 Bei Eingang einer Störungsmeldung wird automatisch ein Ticket im 3DZ SupportCenter erzeugt.
15.4 Das 3DZ Support-Team bildet den Level 1 Support. Es überprüft das Ticket und löst das Problem bei Möglichkeit selbst. Sollte eine Entstörung nicht gelingen, leitet es das Ticket weiter an den Level 2 Support, der wiederum versucht das Problem zu lösen. Sollte eine Entstörung nicht gelingen, leitet der Level 2 Support das Problem an den Level 3 Support weiter, indem er ein Ticket im Entwicklungssystem erstellt und dem Ticket eine Bearbeitungspriorität gemäß den in Ziffer 15.5 dieser AGB in tabellarischer Form definierten Störungsklassen zuweist.
15.5 Definition der Störungsklassen:
15.6 Definition der Reaktionszeiten:
15.7 In der folgenden Abbildung werden die Begrifflichkeiten für die Zeitfenster definiert und der strukturelle Ablauf einer zu erfolgenden Störungsbehebung vom Entstehen des Störfalls bis zum erfolgreichen Beheben desselben:
Abbildung 1: Darstellung der Zeitbegriffe
15.8 Nach der Behebung der Störung (Ticket) wird der Kunde darüber informiert.
16 Termine
16.1 Bei den im Angebot und in der Leistungsbeschreibung genannten Terminen für die Erbringung der Leistungen handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Plantermine. Als verbindliche Leistungstermine gelten diese Termine nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
16.2 Die Termine stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden.
16.3 Wird die Leistungserbringung durch Umstände verzögert, (i) für die allein oder weit überwiegend der Kunde verantwortlich ist oder (ii) für die weder 3DZ noch der Kunde verantwortlich ist, so verlängern sich die etwaige Termine um einen der Dauer des Vorliegens dieses Umstands entsprechenden Zeitraum.
17 Haftung für Mängel
17.1 Soweit Leistungen ihrer Natur nach mangelhaft sein können, steht 3DZ nach Maßgabe der folgenden Regelungen dafür ein, dass die Leistungen frei von Mängeln im rechtlichen Sinn sind.
17.2 Der Kunde ist bei Mängeln berechtigt, eine Beseitigung des Mangels durch 3DZ zu verlangen. 3DZ darf den Mangel nach eigener Wahl auch beseitigen, indem es die Leistung erneut und mangelfrei erbringt. 3DZ beseitigt die Mängel nach Maßgabe der Ziffer 15 dieser AGB. Ein etwaiges Recht des Kunden, den Mangel selbst zu beseitigen (§ 637 BGB), wird ausdrücklich ausgeschlossen.
17.3 Sofern die Nacherfüllung wegen eines Mangels fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder von 3DZ abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, ist der Kunde – unbeschadet etwaiger Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (soweit es sich nicht um ein Mietverhältnis handelt) oder die Vergütung zu mindern. Im Falle eines Mietverhältnisses ist der Kunde nach Fehlschlagen der Mangelbeseitigung berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Soweit 3DZ gegenüber dem Kunden im Rahmen eines Vertrags mehrere, abgrenzbare Leistungen erbringt (z. B. die Erstellung mehrerer digitaler Publikationen im 3DZ.Editor und deren anschließende Verbreitung im Rahmen von keosk) ist der Kunde zum Rücktritt bzw. zur außerordentlichen Kündigung nur im Hinblick auf die mangelbehaftete Teilleistung berechtigt.
17.4 Ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht jedoch nur, wenn der Mangel erheblich ist.
17.5 Eine weitergehende Haftung für Mängel durch 3DZ ist ausgeschlossen.
17.6 Der Kunde hat die jeweilige Leistung nach ihrer erstmaligen Überlassung bzw. anderweitigen Zurverfügungstellung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Etwaig bestehende oder auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich gegenüber 3DZ anzuzeigen.
17.7 3DZ übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Behandlung der Leistungen, fehlerhafter Reparatur- oder Nachbesserungsversuche seitens des Kunden entstehen.
17.8 3DZ haftet ebenfalls nicht für Mängel, wenn an den Leistungen unberechtigterweise Änderungen vorgenommen worden sind und der betreffende Mangel auf die Änderung zurückzuführen ist.
17.9 Etwaige Garantieansprüche, die dem Kunden darüber hinaus gegenüber 3DZ zustehen, bleiben hiervon unberührt.
17.10 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
18 Haftung auf Schadensersatz
18.1 3DZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und aus etwaigen Garantieversprechen sowie im Falle von Arglist.
18.2 3DZ haftet ferner für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derKunde regelmäßig vertrauen darf. Dabei ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Parteien gehen bei Vertragsschluss davon aus, dass dieser vertragstypische Schaden sich auf maximal 50 Prozent der vereinbarten Auftragssumme bzw. Jahresvergütung beläuft.
18.3 Im Übrigen haftet 3DZ lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung von 3DZ auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
18.4 Soweit die Haftung von 3DZ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von 3DZ.
18.5 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber 3DZ schriftlich anzuzeigen oder von 3DZ aufnehmen zu lassen, sodass 3DZ möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.
19 Vertragslaufzeit / Kündigung / Löschung von Daten
19.1 Verträge über die Erstellung einer individuellen Software- bzw. Konzeptlösung (3DZ.Innovationsberatung) unterliegen einer Vertragslaufzeit, soweit das in der individuellen Vereinbarung angegeben ist.
19.2 Bei sonstigen Verträgen, beträgt die jeweilige Vertragslaufzeit, sofern sich aus demAngebot keine abweichende Regelung ergibt, 12 Monate ab dem Vertragsbeginn. Der Vertragsbeginn kann individuell vereinbart werden. Andernfalls beginnt der Vertrag mit dem Vertragsschluss nach Ziffer 1.6.
19.3 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
19.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB bleibt unberührt.
19.5 Kündigungen des Vertrages bedürfen der Textform. (E-Mails genügen der Formerfordernis.)
19.6 Falls der Kunde Publikationen entgeltfrei anbietet, ist 3DZ berechtigt, diese zwölf Monate nach ihrer Erstellung von den von 3DZ betriebenen Servern zu löschen. Die Publikationen werden dann in den Websites und sonstigen Angeboten von 3DZ nicht mehr angezeigt.
19.7 Nach dem Ende der Vertragslaufzeit darf 3DZ alle Daten des Kunden, die noch auf den Servern von 3DZ vorhanden sind, löschen.
19.8 Auch individuelle Apps nach Ziffer 6 werden dem Kunden nur zeitlich befristet zur Verfügung gestellt. Sie werden nach Ende der Vertragslaufzeit aus dem Store des jeweiligen Store-Anbieters (z. B. Apple, Google oder Amazon) entfernt, der Kunde ist verpflichtet, eventuell bei ihm vorhandene Kopien zu löschen. Die App ist also nach dem Ende der Vertragslaufzeit nicht mehr verwendbar.
20 Geheimhaltungsverpflichtung
20.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit direkt oder indirekt zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weiterzugeben, Dritten zugänglich zu machen, in einer Weise zu verwerten oder zu verwenden, soweit dies nicht für Zwecke eines gemäß Ziffer 1.6 dieser AGB geschlossenen Vertrags erforderlich ist.
20.2 Die Vertragsparteien werden alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
20.3 Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und Materialien zurückzugeben, soweit die andere Partei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
20.4 Der Geheimhaltungspflicht unterliegen nicht bzw. nicht mehr (i) solche Informationen bzw. Unterlagen, die allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass die jeweils andere Vertragspartei dies zu vertreten hat, sowie (ii) diejenigen Informationen und Unterlagen, welche die jeweils andere Vertragspartei bereits kannte.
20.5 Der Kunde haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die 3DZ durch Verletzung der in dieser Ziffer 1.6 aufgezählten Pflichten entstehen.
20.6 Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger der Parteien.
21 Änderungen der Vertragsbedingungen
21.1 3DZ ist berechtigt, die jeweils vom Kunden im Einzelfall zu entrichtenden Entgelte für Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen der Höhe nach mit Wirkung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden während der Dauer des Vertrages anzupassen. Hiervon ausgenommen sind einmaliginnerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss zu erbringende Leistungen. Im Falle einer wesentlichen Preissteigerung räumt 3DZ dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein. Die Parteien gehen bei Vertragsschluss davon aus, dass eine erhebliche Preissteigerung jedenfalls ab einer Erhöhung von 25 Prozent des im entsprechenden Einzelfall zuvor vereinbarten Entgelts vorliegt. 3DZ wird den Kundenüber das Sonderkündigungsrecht informieren und ihm auch eine angemessene Frist für dessen Ausübung nennen. Sollte der Kunde das Sonderkündigungsrecht innerhalb dieser Frist nicht ausüben, gilt seine Zustimmung zu Anpassung des Entgelts als erteilt und läuft der Vertrag zu den neuen Bedingungen weiter. 3DZ wird den Kunden auch auf diese Rechtsfolge hinweisen.
21.2 Änderungen dieser AGB oder des jeweils geschuldeten Leistungsumfangs könnendurch Angebot von 3DZ und Annahme des Kunden vereinbart werden. 3DZ bietet die Änderung an, indem es dem Kunden die Änderungen mitteilt. Schweigt der Kunde auf das Angebot oder widerspricht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, nimmt er mit diesem Verhalten die Änderungenstillschweigend an. Die Änderungen werden dann wirksam. Diese Rechtsfolgen treten aber nur ein, wenn 3DZ den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folgen hingewiesen hat. Falls der Kunde den Änderungen des Vertrages widerspricht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Er läuft jedoch nicht weiter, wenn 3DZ eine Fortführung des Vertrags aus wesentlichen Gründen nicht möglich ist und 3DZ das dem Kunden mitteilt. Die neuen AGB treten dann an die Stelle der alten AGB. In diesem Fall räumt 3DZ dem Kunden einSonderkündigungsrecht ein. 3DZ wird den Kunden über das Sonderkündigungsrecht informieren und ihm auch eine angemessene Frist für dessen Ausübung nennen. Sollte der Kunde das Sonderkündigungsrecht innerhalb dieser Frist nicht ausüben, läuft der Vertrag zu den neuen Bedingungen weiter. 3DZ wird den Kunden auch auf diese Rechtsfolge hinweisen.
21.3 Änderungen gemäß Ziffer 1.7.2 dieser AGB können nur dann wirksam vereinbart werden, wenn die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nichtwesentlich zu Ungunsten des Kunden verschiebt.
22 Schlussbestimmungen
22.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11. 4. 1980).
22.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von 3DZ.
22.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen den Parteien ist München.
22.4 Der Kunde darf vertragliche Ansprüche gegen 3DZ nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 3DZ abtreten. Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
22.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder daneben abgeschlossener individueller Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis unter Wahrung der beiderseitigen Interessen rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.