Die EU-Kommission legte ihren Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht für Verlage vor: Dabei sollen urheberrechtlich geschützte digitale Verlagsinhalte EU-weit 20 Jahre Schutz genießen. “Verleger können also auch viele Jahre später klagen, wenn sie im Netz Inhalte entdecken, für die kein Entgelt gezahlt wurde”, sagten EU-Vertreter laut einem Handelsblatt-Bericht. Ferner sieht der EU-Vorschlag die Ausweitung auf Plattformen bzw. Netzwerke wie YouTube, Facebook und Nachrichtendienste vor. Im Vergleich gilt das deutsche Leistungsschutzrecht derzeit für Aggregatoren wie “Google News”.
PwC-Studie: Junge Nutzer offen für Paid Content
Laut einer neuen Studie von PricewaterhouseCoopers ist die Zahlungsbereitschaft für digitale Inhalte bei jungen Nutzern besonders hoch. Demnach haben knapp 40 Prozent