Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass für elektronische Publikationen wie etwa ePaper und E-Books, kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gelten darf, sondern nur für gedruckte Publikationen. Als Begründung führt das Gericht an, dass für E-Commerce EU-weit einheitliche Steuerrichtlinien gelten müssten. Zudem wäre bei ermäßigten Steuersätzen auf ausgewählte digitale Produkte eine aufwändige Prüfung erforderlich. Das Urteil geht auf den Fall eines polnischen Bürgerbeauftragten zurück, der gegen die Ungleichbehandlung geklagt hatte.
PwC-Studie: Junge Nutzer offen für Paid Content
Laut einer neuen Studie von PricewaterhouseCoopers ist die Zahlungsbereitschaft für digitale Inhalte bei jungen Nutzern besonders hoch. Demnach haben knapp 40 Prozent